Das Ende der Währungsspekulation

Ein Ende des Spekulations-Krieges auf Wechselkurse von Währungen, könnte mit folgender, recht simplen Methodik erreicht werden – ein Vorschlag hierfür stammt von Dr. Heiner Flassbeck, dem Chefvolkswirt von UNCTAD:

Der automatische Ausgleich der Inflations-Differenzen der verschiedenen Währungen – der Trade and Development Report der UNCTAD 2009

Wenn die Welt sich entschließen würde, das Währungssystem möglichst handelsneutral zu machen, müsste man dafür sorgen, dass die nominalen Wechselkurse weitgehend den Inflationsdifferenzen der Länder folgen. Das ist überhaupt nicht revolutionär. Das ist das, was jedes Lehrbuch der Volkswirtschaftslehre von funktionierenden Devisenmärkten erwartet. Dann wäre die Größe, die Ökonomen den realen Wechselkurs nennen, jederzeit konstant. Der reale Wechselkurs ( das ist die Inflationsdifferenz zwischen zwei Ländern plus oder minus der Wechselkursänderung in der gleichen Periode) ist das entscheidende Maß für Wettbewerbsfähigkeit zwischen Volkswirtschaften. Wäre dieser reale Wechselkurs konstant, würde ein Land mit hohen Inflationsraten systematisch entsprechend der Inflationsdifferenz abwerten und damit nicht an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber seinen Handelspartnern verlieren. Andererseits wäre es nicht möglich, dass Länder durch Gürtel-enger-Schnallen versuchen, anderen Ländern Marktanteile abzujagen.

die Spekulanten bei der Arbeit

Weil es so viele Missverständnisse hinsichtlich der Frage der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gibt, lohnt es sich an dieser Stelle, noch einmal ganz genau zu argumentieren. Otto Normalverbraucher oder besser gesagt: Otto Normalunternehmer wird gegen ein solches Währungsregime bzw. eine solche Begründung für ein Währungsregime und eine solche Ausgestaltung einwenden, es könne doch nicht Aufgabe irgendeines internationalen Ordnungsrahmens sein, die Veränderung von Wettbewerbspositionen zu verhindern. Schließlich kämpfe sein Unternehmen jeden Tag um steigende Wettbewerbsfähigkeit und zunehmende Marktanteile. Das sei doch gerade das Wesen der Marktwirtschaft und des ihr innewohnenden Wettbewerbsprinzips, dass sich jeder anstrengen müsse, um besser zu sein als die Konkurrenz. Nur das treibe den technischen Fortschritt voran. Wenn also ein Land unfähig sei, im Wettbewerb mitzuhalten, dann könne es doch nicht durch Währungsmanipulationen eine Art Käseglockenschutz erhalten. Und, so der Unternehmer weiter, ihm sei es egal, ob mangelnde Wettbewerbsfähigkeit auf einem veralteten Kapitalstock oder auf der Unfähigkeit der Arbeitnehmer eines Landes beruhe, das recht Maß bei den Lohnabschlüssen zu finden. Wenn ein Land seine Inflationsrate nicht in den Griff bekomme, dann müssten das seine Unternehmen und letzten Endes seine Bevölkerung eben durch sinkende Marktanteile zu spüren bekommen. Das sei von einem Gutmenschenstandpunkt aus gesehen vielleicht unerfreulich, aber auf die Dauer die einzige Sprache, die die Leute, vor allem die Gewerkschaften als Inflationsverursacher, verstünden. Sein Unternehmen ginge auch sang- und klanglos unter, würde er sich dauernd mehr Einkommen genehmigen, als er erwirtschaftet habe.

Was ist falsch an dieser Argumentation? Nun, sie übersieht vor allem, dass eine von Inflationsdifferenzen gesteuerte systematische Abwertung einer Währung, wie sie das vorgeschlagene Währungsregime mit sich brächte, dem entsprechenden Land und seinen Unternehmern keine ungerechtfertigten Handelsvorteile verschafft bzw. die ausländische Konkurrenz nicht ungerechtfertigt benachteiligt, wie das der einzelwirtschaftlich an die Sache herangehende Unternehmer glaubt. Der hält ja die Marktanteilsverluste des stärker von Inflation geplagten Landes bei fehlender Wechselkursanpassung für gerechtfertigt. Warum liegt er mit dieser Ansicht daneben?

Stellen wir uns einmal vor, in zwei Ländern A und B herrsche die gleiche Ausgangssituation: Zwei Unternehmen produzieren mit dem gleichen Kapitalstock und der gleichen Anzahl Beschäftigter zu gleichen Zins- und Lohnbedingungen und konkurrierten auf dem Weltmarkt so miteinander, dass jeder 50 Prozent Marktanteil habe. Nun steige in Land A die Inflationsrate schneller als in B, weil in A die Lohnabschlüsse höher ausfallen als in B. Dann muss das Unternehmen aus dem Land A, wenn der Wechselkurs unveränderlich bleibt, teurer anbieten als das Unternehmen aus B. Ist das realwirtschaftlich sinnvoll? Offenbar nicht, denn technologisch sind die beiden Unternehmen immer noch identisch. Es wäre also keine Benachteiligung des Unternehmens aus Land B, wenn Land A den Wechselkurs entsprechend der Inflationsdifferenz gegenüber Land B abwertete. Umgekehrt handelte es sich um einen ungerechtfertigten Vorteil für das Unternehmen aus Land B, wenn nichts dergleichen geschähe. Das käme einer Subventionierung seines Warenangebotes auf dem Weltmarkt gleich. Natürlich ist das Unternehmen aus B nicht >>Schuld<< an dieser Situation, die aus den Ergebnissen der Lohnverhandlungen in A beruht. Aber der Unternehmer aus B sollte sich auch nicht beschweren, wenn durch ein Währungsregime gewährleistet wird, dass ihm ungerechtfertigte Vorteile nicht zuteil werden.

 

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